INFORMATIONEN

Platzregeln, Hausordnung und Wettspielordnung

Golfclub Oldenburger Land e.V. – Platzregeln
Stand: Januar 2023

  1. Aus (Regel 18.2)
    wird durch weiße Pfähle, Zäune oder Mauern gekennzeichnet. Sofern
    weiße Linien auf dem Boden die Platzgrenze kennzeichnen, haben
    diese Vorrang.
  2. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Boden in Ausbesserung,
    unbewegliche Hemmnisse) (Regel 16.1)
    a) Jede Fläche, die durch weiße Einkreisungen und /oder blaue
    Pfähle gekennzeichnet ist. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
    b) Frisch verlegte Soden.
    c) Mit Kies verfüllte Drainagegräben.
    d) Wintergrüns (kenntlich durch die Mähkante sind auch ohne Kennzeichnung Boden in Ausbesserung.
    e) Einbetonierte Entfernungspfosten (braun) sind unbewegliche Hemmnisse.
  3. Fahren/Mitfahren in Golfwagen oder ähnlichen Fahrzeuge
    Spieler oder Caddies dürfen während der festgesetzten Runde keinerlei Beförderungsmittel nutzen, außer das kurzfristige Fahren/Mitfahren wird von der Spielleitung/den Referees ausdrücklich gestattet.
  4. Caddies (Regel 10.3)
    Professionals sind grundsätzlich als Caddies nicht erlaubt.
    Bei Jugendlichen sind Caddies grundsätzlich nicht erlaubt.
    Strafe für Verstoß gegen diese Platzregel: Grundstrafe für den Spieler
    für jedes Loch, auf dem er durch einen nicht zulässigen Caddie
    unterstützt wird. Findet der Verstoß zwischen zwei Löchern statt
    oder wird er dort fortgesetzt, zieht sich der Spieler die Grundstrafe
    für das nächste Loch zu.
  5. Üben (Nachputten) (Regel 5.2 und 5.5)
    Regel 5.2b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert: Das Üben auf dem
    Platz am Turniertag eines Zählspiels vor der Runde und / oder bei
    mehrtägigen Turnieren zwischen den Runden ist untersagt.
    » Strafe für ersten Verstoß: Grundstrafe.
    » Strafe für zweiten Verstoß: Disqualifikation
    Regel 5.5b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert: Ein Spieler darf
    keinen Übungsschlag (z. B. „Putten oder Chippen”) nahe oder auf dem
    Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des
    Grüns einen Ball rollen.
    » Strafe für Verstoß: Grundstrafe.
  6. Unterbrechung des Spiels; Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7)
    Signaltöne bei Spielunterbrechung wegen Gefahr:
    » Sofortige Unterbrechung: Ein langer Ton einer Sirene.
    » Normale Unterbrechung: Drei aufeinanderfolgende Töne einer Sirene.
    » Wiederaufnahme des Spiels: Zwei kurze Töne einer Sirene.
    Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel
    eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).
  7. Spielgeschwindigkeit (vgl. Regel 5.6)
    a) Privatrunden:
    Es wird von allen Spielgruppen ein zügiges Spiel erwartet. Ist der Anschuss zur vorherigen Gruppe verloren gegangen, muss nachfolgenden Gruppen die Gelegenheit zum Durchspielen gegeben werden.
    Spiele im Rahmen des Jahreslochspieles sind durch mitgeführte Wimpel erkennbar und haben Vorrang.
    b) Turniere:
    Für jedes Loch wird eine maximale Spielzeit angegeben, basierend auf
    der Länge und dem Schwierigkeitsgrad des Lochs. Zur auf der Scorekarte vermerkten Zeit muss an dem entsprechenden Loch die Fahne im Loch stecken nachdem der letzte Spieler einer Gruppe das Loch beendet hat. Darüber hinaus sollte der Anschluss zur vorherigen Gruppe gehalten werden.
    Strafe für Verstoß gegen die Richtlinien:
    » Strafe für den 1. Verstoß: Verwarnung.
    » Strafe für den 2. Verstoß: Ein Strafschlag.
    » Strafe für den 3. Verstoß: Grundstrafe, gilt zusätzlich zur Strafe für den
    zweiten Verstoß.
    » Strafe für den 4. Verstoß: Disqualifikation.
  8. Grünhügel
    Das Befahren der Grünhügel und zwischen Grün und Bunker mit Carts und Trolleys ist verboten.
  9. Teiche
    Die Teichfolie in den Teichen zwischen den Bahnen 7 und 15, sowie zwischen Bahn 9 und den Übungsflächen darf nicht betreten werden.
  10. Gefährdung
    Das Überqueren der Bahn 9 als Abkürzung zur Bahn 1 und der Bahn 18 zur Abkürzung zur Drivingrange sind wegen der erhöhten Unfallgefahr verboten und führt zu einer Platzsperre.
  11. Strafen
    Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt:
    Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe.
  12. Ready Golf
    Spielen Sie im Zählspiel auf sichere und verantwortungsbewusste
    Weise „Ready Golf“.

 

Golfclub Oldenburger Land e.V.  Hausordnung

 

 

 

Platzsperren und aktuelle Zusatzplatzregeln sind unbedingt zu beachten (siehe unter www.gcol.de und/oder entsprechende Aushänge).

 

 

 

Startfolge:             Die Startreihenfolge entnehmen Sie bitte des Campo-Systems.

Durchspielen:       Es wird zügiges Spielen erwartet, um allen Golfspielern ein ungehindertes Spielen zu ermöglichen.

Schnelleren Spielgruppen, unabhängig von ihrer Größe, soll nach Möglichkeit das Durchspielen gewährt werden, wenn der Anschluss zur vorausspielenden Spielgruppe nicht gehalten werden kann.

Turnierspieler haben Vorrang vor allen anderen Spielern, ebenso RPR-Runden und Spieler, die ihr Matchplay-Wettspiel austragen (zu Erkennen am orangen Wimpel).

Grünhügel:            Die Hügel dürfen mit Carts und mit Trolleys nicht befahren werden (Ausschilderung beachten). Zwischen Bunkern und Grüns ist das Befahren mit Carts und Trolleys ebenfalls untersagt.

Greenkeeper:        Rücksicht auf die Greenkeeper nehmen.

Spikes:                  Es sind auf der gesamten Anlage inkl. aller Gebäude nur Softspikes zugelassen.

Hunde:                  Auf dem Platz und dem Übungsgelände sind angeleinte Hunde zugelassen (bitte gesonderten Aushang beachten).

Divots:                  Sind sofort zurückzulegen und festzutreten.

Pitchmarken:        Eigene (auch andere) Pitchmarken auf dem Grün sind sofort auszubessern.

Bunker:                 Sind sofort nach dem Verlassen zu harken. Bitte die Harken vollständig in den Bunker legen.

Kleidung:              Jogging- und Trainingsanzüge, Turnhosen etc. sind nicht erlaubt.

Bei den Wettspielen sind Blue-Jeans sowie Tops und Hemden ohne Kragen nicht erwünscht.

Gefährdung:          Bitte halten Sie unbedingt einen gefährdungsfreien Abstand zu vorausspielenden Gruppen.

Teiche:                  Die Teichfolie in den Teichen zwischen den Spielbahnen 7 und 15 und der große Teich zwischen dem Übungsgelände und der Spielbahn 9, darf nicht betreten werden.

 

Die Nutzung unserer Golfanlage geschieht auf eigene Gefahr                                                       Der Golfclub Oldenburger Land e.V. behält sich vor Verstöße gegen die Hausordnung zu ahnden.
Der Vorstand, April 2022

Rahmenausschreibung für handicap relevante Wettspiele

 

Mit seiner Anmeldung zum jeweiligen Wettspiel erklärt sich jeder

Teilnehmer mit folgenden Bedingungen und Regeln einverstanden.

 

  1. Spielbedingungen

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V., sowie der derzeit gültigen Platz- und Hausordnung des Golfclubs Oldenburger Land e. V.. Das Wettspiel wird nach dem WHS-System und der Wettspielordnung des Golfclubs Oldenburger Land e.V. ausgerichtet.

  1. Teilnahmebedingungen/Spielergruppeneinteilung

Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Vereins oder anerkannten internationalen Golfclubs sind. Bei Letzteren entscheidet der Spielausschuss. Die Höchstvorgabe wird in der Einzelausschreibung bekannt gegeben. Der Nachweis der Vorgabe erfolgt über das Intranet des DGV. Ist dies nicht möglich, müssen Spieler am Tag des Wettspiels die Vorgabe durch Vorlage eines aktuellen Vorgabenstammblattes belegen. Über die Zusammensetzung der Spielergruppe entscheidet allein die Spielleitung.

  1. An- und Abmeldungen

Anmeldungen erfolgen durch Eintragung in die im Clubhaus aushängende Meldeliste. Eine Meldung per Telefon,
E-Mail an das Sekretariat oder unter www.golf.de ist ebenfalls möglich. Meldungen müssen bis zum in der Einzelausschreibung vermerkten Meldeschluss im Sekretariat eingegangen sein. Spieler, die nicht innerhalb der Meldefrist gemeldet haben, können nur im Einzelfall nach Ermessen der Spielleitung berücksichtigt werden. Durch seine Meldung erkennt jeder Teilnehmer an, dass sein Name, seine Vorgabe und seine Startzeit auf der Startliste im Internet veröffentlicht wird. Weiterhin willigt er auch in die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe und seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste im Internet ein. Jeder Teilnehmer willigt darüber hinaus ein, dass aufgenommene Fotos bei Siegerehrungen und anderen Ereignissen auf unserer Homepage oder in regionalen Medien veröffentlicht werden können.

  1. Meldegebühr

Die Höhe der Meldegebühr wird in der Einzelausschreibung festgelegt. Die Meldegebühr muss vor Beginn der Runde im Sekretariat entrichtet werden.

Bei Abmeldungen nach Meldeschluss ist die volle Meldegebühr zu entrichten.

Eine Teilnahme an weiteren Wettspielen ist erst nach Begleichung der offenen Beträge möglich.

  1. Startzeiten

Die Startzeiten sind frühestens 24 Stunden vor Spielbeginn per Aushang, unter www.gcol.de  im Mitgliederbereich oder unter www.golf.de  einzusehen. Startzeiten werden auch durch Zusendung einer SMS bekannt gegeben.

  1. Zählkarten

Zählkarten sind unmittelbar nach Beendigung der Runde (nach Verlassen des zuletzt gespielten Grüns) – ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben – im Sekretariat abzugeben; ist dies nicht mehr besetzt, dann bei der Spielleitung. Nachträgliche Änderungen sind dann nicht mehr möglich (Regel 3.3b(2)).

  1. Abspielzeiten

Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von 5 Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er für das Versäumen der Abspielzeit am ersten zu spielenden Loch mit der Grundstrafe belegt. Verspätungen über fünf Minuten hinaus ziehen eine Disqualifikation nach sich.

  1. Benutzung von elektronischen Hilfsmitteln

Mobiltelefone dürfen nur in Notfällen benutzt werden. Regel 1.2 (Richtlinien für das Verhalten von Spielern) sind für alle Spieler verpflichtend. Ein von der Spielleitung festgestelltes schwerwiegendes Fehlverhalten kann zur Verwarnung oder Disqualifikation führen

  1. E-Carts und Caddies

Die Benutzung von E-Carts ist nur nach Absprache mit der Spielleitung möglich. Der Einsatz von Caddies ist nur mit Zustimmung der Spielleitung gestattet.

  1. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr

Die Verhaltensregeln bei Gewitter bekommen Sie im Sekretariat oder können in den Wetterschutzhütten eingesehen werden und sind zu befolgen. Unverzügliche Unterbrechung (ein langer Signalton), Wiederaufnahme (wiederholt zwei kurze Signaltöne) und Abbruch (wiederholt drei aufeinanderfolgende Signaltöne) des Turnierspiels werden von der Spielleitung durch Tonsignale angezeigt. Bei Unterbrechung müssen alle Spieler ihren Ball unverzüglich markieren und Schutz suchen (Regel 5.7b).

  1. Preise / Netto-Klassen / Siegerehrung

Generell sollte jeder Teilnehmer aus Gründen der Etikette bis zur Siegerehrung bleiben. Bei Abwesenheit eines Gewinners kann die Spielleitung über seinen Preis frei verfügen. Vorwiegend bei gesellschaftlichen Wettspielen gilt der Doppelpreisausschluss mit Brutto vor Netto. Sonderpreise können zusätzlich gewonnen werden.

  • Die Anzahl und Einteilung der Netto-Klassen ergibt sich aus der Beteiligung.
  • Bei Wettspielen von Abschlägen mit unterschiedlichem CR innerhalb eines Wettbewerbs (also beim Spiel um denselben Preis) erfolgt im Brutto ein CR-Ausgleich (SWSH 4.1.4).
  • Longest Drive

Es zählt der erste Schlag auf dem speziell gekennzeichneten Abschlag. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) derselben Spielbahn liegen.

  • Nearest to the pin

Es zählt der erste Schlag auf dem speziell gekennzeichneten Abschlag. Der Ball muss auf dem Grün liegen.

Ein „Hole-in-one“ ist auch gleichzeitig „Nearest to the pin“.

  • Stechen

Bei Ergebnisgleichheit in einem Zählspiel entscheidet sowohl im Netto als auch im Brutto

ein „Kartenstechen“ nach 4.1.11.1 Punkt 4 SWSH unter Zugrundelegung von neun

der gespielten Löcher, die nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9) ausgewählt wurden. Bei weiterer Gleichheit zählen die sechs Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad (1, 18, 3, 16, 5, 14) danach (1, 18, 3) und schließlich das schwerste Loch. Danach entscheidet das Los.

  1. Spielleitung

Die Mitglieder der Spielleitung und die Platzrichter – soweit für das Wettspiel erforderlich – werden vor Beginn des Wettspiels in der Einzelausschreibung bekannt gegeben. Die Spielleitung trifft ihre Entscheidungen auf der Grundlage der Golfregeln, der Wettspielordnung und den einschlägigen Vorschriften nach bestem Wissen.

  1. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 5-6)

Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist.

Die für jeden Schlag erlaubte Höchstzeit beträgt 40 Sekunden. 10 weitere Sekunden werden dem Spieler zugestanden, der zuerst einen Abschlag auf einem Par 3 Loch, einen Schlag zum Grün oder einen Chip oder Putt spielt.

Im Zählspiel gilt:

  • Erster Verstoß: ein Schlag
  • Zweiter Verstoß: zwei Schläge
  • Bei anschließendem Verstoß: Disqualifikation

Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen von zwei Löchern verzögert, wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

Bei Wettspielen nach Stableford gilt:

  • Abzug von zwei Punkten vom erzielten Gesamtpunktergebnis der Runde
  • Für einen wiederholten Verstoß: Disqualifikation
  1. Beendigung des Wettspiels

Ein Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung bzw. mit Veröffentlichung der vollständigen Ergebnisliste beendet.

  1. Änderungsvorbehalt

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

  1. Ausnahmen

Ausnahmen von dieser Rahmenausschreibung müssen in der Einzelausschreibung bekannt gegeben werden.

  1. Datenschutz (gem. DS-GVO gültig ab 25. Mai 2018)
    Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten ( Name, Vorname, Titel, Geschlecht, Vorgabedaten, Name des Heimatclubs, Wettspielergebnisse) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten und zur Meldung an den Heimatclub sowie Veröffentlichung von Fotos, einverstanden.
    (Gem. AMR: DGV-Aufnahme und Mitgliedschaftsrichtlinien v. 20.08.2016 Ziff. 18 (2)) Die AMR in seiner gültigen Fassung kann im Sekretariat oder im Internet unter www.golf.de/publish/dgv-services/dgv//verbandsordnung eingesehen werden.
  2. Schlussbemerkung

Die Spielleitung sowie der Golfclub Oldenburger Land e.V. sind nicht verantwortlich für Nachteile, die ein Teilnehmer infolge Unkenntnis von Informationen erleidet. Ist ein Sachverhalt durch die Ausschreibung nicht geregelt, entscheidet die Spielleitung nach Billigkeit (Regel 1-4).

 

Der Spielführer, April 2022

Hunde auf dem Golfplatz

Auf dem Golfplatz sind wohlerzogene Hunde bei Privatrunden unter Beachtung der folgenden Regeln erlaubt:

  • Der Hund ist vor der Runde beim Sekretariat, oder außerhalb der  Öffnungszeiten bei der Gastronomie anzumelden.
  • Auf der gesamten Anlage des Golfplatzes besteht Leinenpflicht.
  • Wenn Sie mit anderen Spielern in einer Spielgruppe spielen, ist deren Einverständnis zur Mitnahme des Hundes notwendig.
  • Pro Spieler ist ein Hund erlaubt.
  • Pro Spielgruppe sind maximal zwei Hunde erlaubt.
  • Bedenken sie, dass eine Golfrunde das „Gassigehen“ nicht ersetzt und
    geben sie dem Hund vor Spielbeginn – außerhalb der Golfanlage – die Möglichkeit sich zu lösen.
  • Sollte es passieren, dass ihr Hund trotzdem ein „Geschäft erledigt“, sind sie zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet.
  • Mit dem Mitführen ihres Hundes übernehmen sie die volle Haftung für alle Schäden, die ihr Tier gegenüber Mensch und Material auf der Anlage anrichtet.
  • Hunde sind während eines Turniers ausnahmslos nicht gestattet.

Marshall

Der Marshall ist der Ordnungshüter des Golfclubs und steht den Golfenden während der Runde als ein spielunterstützender Begleiter zur Seite.

Er achtet dabei auf die Einhaltung

  • der Hausordnung
  • der Regeln
  • der Etikette
  • des Spielbetriebs, hier besonders:
    • Kontrolle der Spielberechtigungen
    • Spieltempo der Flights
    • Flightzusammenführungen
    • pflegliche Behandlung der Anlage durch die Golfenden
    • die ordnungsgemäße Nutzung von Golfcarts und Trolleys

Der Marshall hat im Rahmen seines Tätigkeitsfeldes Weisungsbefugnis. Er kann z.B. das Durchspielen von schnellen oder die Aufspaltung von sehr langsamen Flights in zwei kleine Spielgruppen durchzusetzen.

Der Vorstand und die Geschäftsführung unterstützen die Tätigkeiten der Marshalls in vollem Umfang.

Bitte unterstützen auch Sie unsere Marshalls bei der Ausübung ihrer Tätigkeit.

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